Bei unsachgemäßer Durchführung von Rekultivierungen, Umlagerung und Auftrag von Bodenmaterial können Böden in ihren Funktionen
nachhaltig geschädigt werden. Die gesetzlichen Regelungen treffen Vorsorge gegen das Entstehen solch schädlicher Bodenveränderungen. Gleichzeitig ermächtigen sie die Bodenschutzbehörde im Schadensfall gegenüber den Pflichtigen Anordnungen zur Beseitigung des
Schadens zu treffen. Auffüll- oder Rekultivierungsmaßnahmen, die den Vorsorgeanforderungen nicht entsprechen bergen daher hohe Kostenrisiken. Die prinzipiellen Vorsorgeanforderungen sind in den rechtlichen
Regelungen zum Bodenschutz- und Abfallrecht gefaßt. Sie werden u.a. in der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV und in den Technischen Regeln der LAGA zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Abfällen konkretisiert.
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