Fachausschuss
Bodenkundliche Baubegleitung im Bundesverband Boden

Verwertung von Erdaushub, Bodenrekultivierung

Bei unsachgemäßer Durchführung von Rekultivierungen, Umlagerung und Auftrag von Bodenmaterial können Böden in ihren Funktionen nachhaltig geschädigt werden. Die gesetzlichen Regelungen treffen Vorsorge gegen das Entstehen solch schädlicher Bodenveränderungen. Gleichzeitig ermächtigen sie die Bodenschutzbehörde im Schadensfall gegenüber den Pflichtigen Anordnungen zur Beseitigung des Schadens zu treffen. Auffüll- oder Rekultivierungsmaßnahmen, die den Vorsorgeanforderungen nicht entsprechen bergen daher hohe Kostenrisiken. Die prinzipiellen Vorsorgeanforderungen sind in den rechtlichen Regelungen zum Bodenschutz- und Abfallrecht gefaßt. Sie werden u.a. in der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV und in den Technischen Regeln der LAGA zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen konkretisiert.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Verwertung und Umlagerungen von Bodenmaterialien z. B. bei Abbauvorhaben, Bodenrekultivierungen oder sonstigen Baumaßnahmen durch:

 

Erstellung von Verwertungskonzepten für Erdaushub,

 

Kontrolluntersuchung auf sachgerechte Durchführung von Materialein- und aufbringungen nach Materialart, -menge, Schadstoffgehalten, bodenphysikalischen Eigenschaften und den Auswirkungen der Maßnahmen auf die Wertigkeit der Bodenfunktionen,

 

Bauüberwachung und bodenkundliche Baubegleitung,

 

Bodenkartierung der Abbau- bzw. Auf- und Einbringungsgebiete zur Erhebung von Bewertungsgrundlagen als auch zur Beweissicherung bei Genehmigungsverfahren,

 

Bodenmeliorationskonzepte.